Hausordnung

1. Grundsätze/Geltungsbereich

1.1 Auf der Grundlage des Schulgesetzes (SchulG NRW) hat die Schulkonferenz des Berufskollegs Simmerath/Stolberg die folgende Hausordnung beschlossen. Sie regelt das Verhalten aller am Schulleben Beteiligten.

1.2 Die Hausordnung ist Bestandteil der Schulordnung.

1.3 Die neuen Schüler erhalten bei der Einschulung die Hausordnung. Die Klassenlehrer erläutern diese zu Beginn eines jeden Schuljahres und informieren die Erziehungsberechtigten.

1.4 Im Text werden die Formulierungen ‚Schüler‘ und ‚Lehrer‘ übergreifend für alle Geschlechter verwendet.

2. Verhalten in der Schule

2.1 In der Schule hat sich jeder so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder verletzt wird und dass keine Sachschäden oder Belästigungen entstehen.

2.2 Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln. Für Sauberkeit und Reinhaltung von Schulgebäuden und Schulgelände sind alle am Schulleben Beteiligten verantwortlich. In PC-Räumen gilt die PC-Nutzungsordnung des Berufskollegs.

2.3 Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Waffen, Messer, Pfeffersprays u. ä.) ist verboten.

2.4 Bild- und Tonmitschnitte auf dem Schulgelände, insbesondere des Unterrichts, sind untersagt. Zuwiderhandlungen ziehen Ordnungsmaßnahmen sowie ggf. zivil- und strafrechtliche Schritte nach sich. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft.

2.5 Die Benutzung von Mobiltelefonen, Smartphones usw. ist während des Unterrichts und bei Prüfungen untersagt. Während der Unterrichtszeit sind sie "ausgeschaltet" oder "stumm geschaltet" und in der Schultasche aufzubewahren. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Bei Nichtbeachten der Übereinkunft sind die Lehrkräfte berechtigt, dem Schüler das Mobiltelefon wegzunehmen und im Sekretariat bis zum Unterrichtsschluss zu hinterlegen.

2.6 Das Mitführen von Tieren auf dem Schulgrundstück und im Schulgebäude ist untersagt (Ausnahme: Therapie- und Behindertenhunde).

2.7 Während des Unterrichts ist der Verzehr von Speisen nicht gestattet; das Trinken aus fest verschließbaren Behältern ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Unterrichtenden erlaubt und in Räumen mit Computern grundsätzlich unzulässig, dies gilt auch für Räume, in denen nur einige Computer stehen (vgl. Computernutzungsordnung).

2.8 Zur Förderung der Integration ist bis auf den Fremdsprachenunterricht die Unterrichtssprache Deutsch.

2.9 Es wird eine für die Schule angemessene Kleidung erwartet; z. B. sind Kleidungsstücke mit gewaltverherrlichenden und/oder politischen Botschaften (mit ent-sprechenden Aufdrücken oder Marken) ausdrücklich untersagt.

3. Öffnungs- und Unterrichtszeiten

3.1 Das Schulgebäude wird ca. 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn für die Schüler geöffnet.

Unterrichtszeiten

Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht wird erwartet. Dabei sind die unterschiedlichen Unterrichtszeiten an beiden Standorten zu beachten.

Grundsätzlich gilt der bekannt gegebene Stundenplan. Aktuelle und kurzfristige Änderungen sind dem Vertretungsplan zu entnehmen.

Das Nichterscheinen eines Lehrers ist 10 Minuten nach Stundenbeginn durch den Klassensprecher (oder Vertreter) im Sekretariat zu melden.

3.2 Alle Unterrichtsräume werden grundsätzlich nur zu den Unterrichtszeiten geöffnet und sind nach Beendigung des Unterrichts wieder zu verschließen. Ausnahmen regeln und verantworten die Lehrkräfte. Fachräume und Sportstätten dürfen nur von Schlüsselberechtigten und unter deren Aufsicht betreten werden.

3.3 Die Räume sind nach der Benutzung sauber zu verlassen. Die Tafeln sind vor Verlassen des Raumes zu säubern. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind alle Stühle - außer in Fachräumen - hochzustellen, Licht und elektrische Geräte auszuschalten und Wasser ggf. abzustellen, Fenster und Türen zu schließen sowie die Jalousien hochzufahren. Für das ordnungsgemäße Verlassen der Räumlichkeiten sind die Lehrer verantwortlich.

Schulfremde Nutzer haben selbst dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten nach Benutzung in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand verlassen werden.

3.4 Lehrerzimmer und Verwaltungsräume dürfen nur von Schlüsselberechtigten und unter deren Aufsicht betreten werden; sie sind im Übrigen verschlossen zu halten.

4. Aufenthalt der Schüler

4.1 Grundsätzlicher Aufenthaltsort während der Unterrichtszeit, der Pausen sowie vor dem Unterricht ist das Schulgelände.

4.2 Zur Vermeidung von Unfallgefahren kann der/die Schulleiter/in den Aufenthalt auf den Pausenhofflächen einschränken. Gefährdende Betätigungen (Schneeballwerfen etc.) sind untersagt.

4.3 Das Verlassen des Schulgrundstücks durch die Schüler geschieht auf eigene Gefahr. Es besteht in diesem Fall kein Versicherungsschutz. Der Schulweg zu anderen Unterrichtsstätten ist von dieser Regelung ausgenommen.

4.4 Die Schulen sind in die umliegenden Wohngebiete eingebunden. Das gute nachbarschaftliche Verhältnis sollte durch höflichen Umgang miteinander gepflegt werden. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. Abfälle (auch Zigaretten) sind in den vorhandenen Behältnissen zu entsorgen.

5. Benutzung von Schuleigentum

5.1 Schulgebäude, Schuleinrichtungen und Lehrmittel sowie die den Schülern überlassenen Bücher und anderen Lernmittel sind pfleglich zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen von Schülern grundsätzlich nur unter Aufsicht und Anleitung bedient werden.

5.2 Schulgebäude, Schuleinrichtungen und Lehrmittel dürfen nicht zu privaten Zwecken benutzt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung. Keller sowie haustechnische Räume (z. B. Heizungsräume) dürfen nur von dem dafür vom Schulträger beauftragten Personal betreten werden.

5.3 Für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schulgrundstück gilt die hausinterne Regelung. Ausnahmeregelungen für besondere Veranstaltungen der Schule trifft der/die Schulleiter/in.

Stolberg: Zweiräder werden auf dem Parkplatz neben der Sporthalle, rechts an der Zufahrt zum Haupteingang oder oberhalb des Werkstattgebäudes abgestellt. Schülerinnen und Schüler können ihre PKW auf dem schuleigenen Parkplatz oberhalb des Werkstattgebäudes (Anfahrt Malmedyer Straße) abstellen. Aus Sicherheitsgründen sind die Parkflächenmarkierungen unbedingt einzuhalten. Parken und Wenden auf dem übrigen Schulgrundstück (Einfahrt Obersteinfeldstraße) ist untersagt.

Simmerath: Hier darf nur auf den ausgewiesenen Stellplätzen geparkt werden.

5.4 Fahrzeuge sind auf dem Schulgelände im Schritttempo zu bewegen. Nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.

5.5 Für Sporthallen gilt die Benutzungsordnung.

6. Hausrecht

Im Rahmen der Dienstpflichten übt der/die Schulleiter/in auf dem Schulgrundstück das Hausrecht aus (§ 59 Absatz 2 Nummer 6 SchulG NRW). Sind weder der/die Schulleiter/in noch der/die ständige Vertreter/in anwesend und ist kein anderer Lehrer beauftragt, nimmt der vom Schulträger Beauftragte (z. B. der Hausmeister) das Hausrecht wahr.

7. Werbung, Warenvertrieb, Druckschriften, Plakate in der Schule

Es gelten die Vorschriften des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW).

8. Unfallvorsorge/Feuerschutz

8.1 Durchgänge (Treppenhaus, Flure, Flucht- und Rettungswege und Feuerwehr-zufahrten) sind – entsprechend der Rechtsverordnungen – frei begehbar bzw. befahrbar zu halten. Fluchttüren sind nur im Notfall zu benutzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Es gelten ferner die Richtlinien für das Verhalten in Schulen bei Bränden in der jeweils gültigen Fassung.

8.2 Unfälle auf dem Schulgrundstück und auf dem Schulweg sind unverzüglich im Sekretariat zu melden.

8.3 Eine Krisen- und Notfallordnung – im Anhang der Schulordnung – regelt die Maß-nahmen bzw. das Verhalten bei Unfällen und in Notfallsituationen (Feuer- oder Amokalarm).

9. Schulgesundheitswesen

9.1 Sofern in der Schule meldepflichtige ansteckende Krankheiten auftreten oder ein entsprechender Verdacht besteht, informiert der/die Schulleiter/in unverzüglich den Schulträger, die Schulaufsicht und das Gesundheitsamt. Die Benachrichtigungen gemäß SchulG NRW bleiben davon unberührt.

9.2 Das Rauchen - auch von sog. E-Zigaretten - ist auf dem Schulgelände untersagt.

9.3 Der Zutritt zum Schulgelände in alkoholisiertem bzw. drogenbeeinflusstem Zustand ist verboten. Auch sind das Mitbringen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt. Nur bei besonderen Anlässen und im Zusammenhang mit außerschulischen Nutzungen können durch die Schulleitung Ausnahmen vom Alkoholverbot zugelassen werden.

10. Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.10.2018 in Kraft.